
Kostentransparenz statt Blackbox
Viele Anbieter verstecken die Kosten. Wir erklären offen, was die Krankenkasse bei medizinisch notwendigem Transport übernimmt — und wie Sie mehr herausholen.
Unsere Tarife — offen kommuniziert
Klare Preise statt Blackbox: Sie sehen vorab, was eine Fahrt kostet. Alle Beträge in Schweizer Franken.
Medizinische Fahrten
Sauerstoff sowie Ein- und Ausladen inklusive
- Grundtarif
- 55.– CHF
- Kilometer
- 5.50 CHF
- Warte- / Begleitzeit
- 1.50 CHF / Min.
- Miete Sauerstoff
- inbegriffen
- Miete Rollstuhl
- 20.– CHF
- Ein- und Ausladen
- inbegriffen
- Nachtzuschlag (18:00–06:00 Uhr)
- + 25 %
- Feiertagszuschlag
- + 25 %
Bei medizinischen Fahrten sind die Sauerstoffabgabe sowie der Aufwand für das Ein- und Ausladen bereits im Preis enthalten. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten – volle Transparenz von Anfang an.
Nicht-medizinische Fahrten
Regulärer Fahr- & Begleitservice
- Grundtarif
- 6.80 CHF
- Kilometer
- 4.– CHF
- Warte- / Begleitzeit
- 1.50 CHF / Min.
- Miete Sauerstoff
- 35.– CHF
- Miete Rollstuhl
- 20.– CHF
- Ein- und Ausladen
- 14.– CHF
- Nachtzuschlag (18:00–06:00 Uhr)
- + 25 %
- Feiertagszuschlag
- + 25 %
Begleitung gratis: Eine Begleitperson bzw. Angehörige fahren kostenlos mit (max. 2 Personen).
Retourfahrt: Die Rückfahrt wird separat berechnet — sagen Sie uns einfach, ob Sie eine Hin- und Rückfahrt möchten.
Für heute? Bei Fahrten am gleichen Tag bitte direkt anrufen unter 076 500 4910.
Richtpreise für die Region Bern und Umgebung. Der genaue Fahrpreis hängt von Strecke, Dauer und Bedarf ab — Sie erhalten mit der Bestätigung eine klare Auskunft. Bei medizinisch notwendigen Fahrten beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten (siehe unten).
Was die Krankenkasse übernimmt
Bei medizinisch notwendigem Transport beteiligt sich die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) an den Kosten.
50%
der Transportkosten übernimmt die Grundversicherung bei medizinischer Notwendigkeit
500CHF
maximal pro Kalenderjahr bei medizinisch notwendigen Transporten
5'000CHF
pro Jahr können bei Rettungseinsätzen (Notfall) gedeckt sein
Rechtliche Grundlage: Art. 25 Abs. 2 lit. g KVG. Diese Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine verbindliche Auskunft Ihrer Krankenkasse.
In drei Schritten zur Rückerstattung
Ärztliches Attest
Der behandelnde Arzt oder das Spital bestätigt die medizinische Notwendigkeit des Transports. Nutzen Sie dafür unsere «Ärztliche Bestätigung».
Transport mit CuraGo
Wir führen den Transport durch und stellen Ihnen einen Beleg / eine Rechnung aus.
Rückforderung einreichen
Reichen Sie Bestätigung und Beleg bei Ihrer Krankenkasse ein. Fragen Sie zusätzlich bei Zusatzversicherung und Ergänzungsleistungen nach.
Die zwei echten Dokumente
Laden Sie die «Ärztliche Bestätigung» für Ihren Arzt und das KVG-Infoblatt herunter — bereit zum Ausdrucken und Einreichen.
- Vom Arzt ausfüllen lassen
- Zusammen mit dem Beleg einreichen
- Bei Zusatzversicherung & EL nachfragen
Gut zu wissen
Wann zahlt die Krankenkasse mit?
Wenn der Transport aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist und die Benützung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Grundlage ist Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe g des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).
Wie viel wird übernommen?
Die Grundversicherung übernimmt 50 Prozent der Transportkosten, maximal 500 Franken pro Kalenderjahr. Bei Rettungseinsätzen (Notfalltransporte) können bis zu 5'000 Franken pro Jahr abgedeckt werden.
Und die restlichen Kosten?
Eine Zusatzversicherung übernimmt oft zusätzliche Leistungen — je nach Vertrag die Differenz zur Grundversicherung oder die Transportkosten vollständig. In bestimmten Fällen können auch Ergänzungsleistungen (EL) beantragt werden, etwa bei geringerem Einkommen oder hohem Pflegebedarf.
Wer beauftragt den Transport?
In der Regel wird der Transport vom behandelnden Arzt oder Spital in Auftrag gegeben. Wichtig ist, dass ein ärztliches Attest vorliegt, das die Notwendigkeit bestätigt.
Brauche ich für die Rückerstattung eine ärztliche Bestätigung?
Ja. Für die Abrechnung mit der Krankenkasse benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit. CuraGo stellt dafür das Formular «Ärztliche Bestätigung» als Download bereit — Sie lassen es vom Arzt ausfüllen und reichen es zusammen mit unserem Beleg bei Ihrer Krankenkasse ein.
Fragen zur Kostenübernahme?
Wir helfen Ihnen gern weiter — rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.