CuraGo — Fahr- und Begleitservice
CuraGo Fahrzeug in der Seitenansicht
Kosten & KVG

Kostentransparenz statt Blackbox

Viele Anbieter verstecken die Kosten. Wir erklären offen, was die Krankenkasse bei medizinisch notwendigem Transport übernimmt — und wie Sie mehr herausholen.

Preisliste

Unsere Tarife — offen kommuniziert

Klare Preise statt Blackbox: Sie sehen vorab, was eine Fahrt kostet. Alle Beträge in Schweizer Franken.

Medizinische Fahrten

Sauerstoff sowie Ein- und Ausladen inklusive

Grundtarif
55.– CHF
Kilometer
5.50 CHF
Warte- / Begleitzeit
1.50 CHF / Min.
Miete Sauerstoff
inbegriffen
Miete Rollstuhl
20.– CHF
Ein- und Ausladen
inbegriffen
Nachtzuschlag (18:00–06:00 Uhr)
+ 25 %
Feiertagszuschlag
+ 25 %

Bei medizinischen Fahrten sind die Sauerstoffabgabe sowie der Aufwand für das Ein- und Ausladen bereits im Preis enthalten. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten – volle Transparenz von Anfang an.

Nicht-medizinische Fahrten

Regulärer Fahr- & Begleitservice

Grundtarif
6.80 CHF
Kilometer
4.– CHF
Warte- / Begleitzeit
1.50 CHF / Min.
Miete Sauerstoff
35.– CHF
Miete Rollstuhl
20.– CHF
Ein- und Ausladen
14.– CHF
Nachtzuschlag (18:00–06:00 Uhr)
+ 25 %
Feiertagszuschlag
+ 25 %

Begleitung gratis: Eine Begleitperson bzw. Angehörige fahren kostenlos mit (max. 2 Personen).

Retourfahrt: Die Rückfahrt wird separat berechnet — sagen Sie uns einfach, ob Sie eine Hin- und Rückfahrt möchten.

Für heute? Bei Fahrten am gleichen Tag bitte direkt anrufen unter 076 500 4910.

Richtpreise für die Region Bern und Umgebung. Der genaue Fahrpreis hängt von Strecke, Dauer und Bedarf ab — Sie erhalten mit der Bestätigung eine klare Auskunft. Bei medizinisch notwendigen Fahrten beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten (siehe unten).

Auf einen Blick

Was die Krankenkasse übernimmt

Bei medizinisch notwendigem Transport beteiligt sich die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) an den Kosten.

50%

der Transportkosten übernimmt die Grundversicherung bei medizinischer Notwendigkeit

500CHF

maximal pro Kalenderjahr bei medizinisch notwendigen Transporten

5'000CHF

pro Jahr können bei Rettungseinsätzen (Notfall) gedeckt sein

Rechtliche Grundlage: Art. 25 Abs. 2 lit. g KVG. Diese Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine verbindliche Auskunft Ihrer Krankenkasse.

So gehen Sie vor

In drei Schritten zur Rückerstattung

01

Ärztliches Attest

Der behandelnde Arzt oder das Spital bestätigt die medizinische Notwendigkeit des Transports. Nutzen Sie dafür unsere «Ärztliche Bestätigung».

02

Transport mit CuraGo

Wir führen den Transport durch und stellen Ihnen einen Beleg / eine Rechnung aus.

03

Rückforderung einreichen

Reichen Sie Bestätigung und Beleg bei Ihrer Krankenkasse ein. Fragen Sie zusätzlich bei Zusatzversicherung und Ergänzungsleistungen nach.

Formulare

Die zwei echten Dokumente

Laden Sie die «Ärztliche Bestätigung» für Ihren Arzt und das KVG-Infoblatt herunter — bereit zum Ausdrucken und Einreichen.

  • Vom Arzt ausfüllen lassen
  • Zusammen mit dem Beleg einreichen
  • Bei Zusatzversicherung & EL nachfragen
Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wann zahlt die Krankenkasse mit?

Wenn der Transport aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist und die Benützung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Grundlage ist Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe g des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).

Wie viel wird übernommen?

Die Grundversicherung übernimmt 50 Prozent der Transportkosten, maximal 500 Franken pro Kalenderjahr. Bei Rettungseinsätzen (Notfalltransporte) können bis zu 5'000 Franken pro Jahr abgedeckt werden.

Und die restlichen Kosten?

Eine Zusatzversicherung übernimmt oft zusätzliche Leistungen — je nach Vertrag die Differenz zur Grundversicherung oder die Transportkosten vollständig. In bestimmten Fällen können auch Ergänzungsleistungen (EL) beantragt werden, etwa bei geringerem Einkommen oder hohem Pflegebedarf.

Wer beauftragt den Transport?

In der Regel wird der Transport vom behandelnden Arzt oder Spital in Auftrag gegeben. Wichtig ist, dass ein ärztliches Attest vorliegt, das die Notwendigkeit bestätigt.

Brauche ich für die Rückerstattung eine ärztliche Bestätigung?

Ja. Für die Abrechnung mit der Krankenkasse benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit. CuraGo stellt dafür das Formular «Ärztliche Bestätigung» als Download bereit — Sie lassen es vom Arzt ausfüllen und reichen es zusammen mit unserem Beleg bei Ihrer Krankenkasse ein.

Sicher unterwegs. Mit Herz.

Fragen zur Kostenübernahme?

Wir helfen Ihnen gern weiter — rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.